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Abführung von Sozialbeiträgen ...

... für polnische Saisonarbeitskräfte

Lohnabrechnungen

Die Lohnabrechnung erfolgt wie üblich, dabei sind aber die Regeln und die Abzüge der polnischen ZUS zu beachten. Für das Lohnkonto erfolgt die Berechnung zunächst in Euro.

Für die abzuführenden Beiträge zur ZUS spielen nach uns vorliegender Auskunft der ZUS Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung derzeit keine Rolle, weil sie kein Lohnbestandteil seien; sie sind also ZUS-frei.

Nachdem der Arbeitgeberbetrieb die abzuführenden Beiträge selbst von Euro in Zloty umgerechnet hat, muss er sie anmelden. Es wird kein Beitragsbescheid aus Polen versandt. Die Sozialversicherungsgrenze in Polen ist so hoch, dass sie regelmäßig bei der Lohnabrechnung unbeachtlich ist. Bei der Umrechnung von Euro in Zloty zur Anmeldung der Beiträge nach Polen wird der Tageskurs am Auszahlungstag des Lohnes zugrundegelegt. Der Tageskurs kann im Internet auf Seiten der polnischen Nationalbank abgerufen werden.

Die Meldung der Arbeitseinkommen und der SV-Beiträge erfolgt durch das Formular ZUS RCA. Diese Meldung ist bis zum 15. des folgenden Kalendermonats einzureichen und vom deutschen Arbeitgeber zu unterschreiben. Zusätzlich ist eine monatliche Sammelmeldung der abzuführenden SV-Beiträge in Zloty auf dem Formular ZUS DRA zu machen. Es empfiehlt sich, der ZUS keine Einzugsermächtigung zu erteilen, sondern die einzelnen Beiträge selbst zu überweisen. Die SV-Beiträge aus dem Formular ZUS DRA müssen als Sammelüberweisung für alle Saison-AK auf die Konten der die verschiedenen Träger der Sozialversicherung in Euro angewiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass die ZUS Säumnisgebühren in Höhe von 0,14 % pro Tag erhebt.

Wichtig: Die Zuordnung der Gesamtbeiträge zu den Konten der einzelnen AN ist aber nur möglich, wenn die Abrechnungsformulare der ZUS bereits vorliegen. Da die Post nach Polen gut 7 – 10 Tage benötigt, müssen die monatlichen Abrechnungsformulare am Monatsende unverzüglich zur Post gehen.

Beispiel Beitragsrechnung:
Bruttoverdienst des polnischen Arbeitnehmers:
3.000 Zloty  (ca. 725,71 Euro)

Versicherungszweig  Arbeitgeber-anteil (Zloty) Arbeitnehmer-anteil (Zloty)
Altersrentenversicherung 292,80   292,80
Erwerbsunfähigkeits-versicherung 195,00  195,00 
Krankenversicherung (Geldleistungen)  73,50 
 Unfallversicherung 57,90 
 Zwischensumme 2.438,70 

Die Krankenversicherung (Sachleistungen) wird von der Zwischensumme als Bemessungsgrundlage gebildet.

Im Beispiel: 2.438,70 Zloty x 9,00 % = 219,48  Zloty 

Abzuführende SV-Beiträge für die genannten SV-Zweige
AG: 545,70 Zloty 
AN: 780,78  Zloty 
an den AN auszuzahlender Nettolohn: 2.219,22 Zloty  (ca. 536,83 Euro).

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