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Abführung von Sozialbeiträgen ...

... für polnische Saisonarbeitskräfte

Viel Bürokratie

Die Anmeldung des deutschen Arbeitgeberbetriebes als Beitragsschuldner bei der polnischen Sozialversicherung erfolgt durch das Formular ZUS ZFA bzw. ZUS ZPA. Dabei sind wichtige Fristen zu beachten. Die Anmeldung muss spätestens sieben Tage vor der Anmeldung der Saison-AK abgegeben sein und persönlich unterschrieben werden. Der Arbeitgeberbetrieb kann sich auch durch eine Landwirtschaftliche Buchstelle oder Steuerberater vertreten lassen und muss sich regelmäßig durch eine Vollmacht legitimieren.

In der Praxis ist der Adressat der Anmeldung nicht einfach zu ermitteln, denn es muss die regional zuständige ZUS-Stelle sein. Um Fehlermeldungen zu vermeiden, müssen unbedingt die Formulare auf polnisch ausgefüllt werden. Ohne die polnische Steuernummer (NIP) darf keine Meldung zur ZUS vorgenommen werden. Der Erstanmeldung ist eine Kopie der Erteilung der polnischen Steuernummer (NIP) beizufügen.

Sodann ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Arbeitsbeginn die Saison-AK bei der ZUS anzumelden (Formular ZUS ZUA). Die Meldung ist vom Arbeitgeberbetrieb und polnischen Saison-AK gemeinsam zu unterschreiben.

Die polnische Saison-AK muss ihre Nummer des Identifikationsnachweises (PESEL) angeben. Bei der PESEL handelt es sich um eine jedem polnischen Bürger zugeteilte persönliche Kennzahl, die im Personalausweis (nicht im Reisepass) eingetragen ist. Nur über die PESEL ist die Person eindeutig zu identifizieren, deshalb ist die Erfassung dieser Kennzahl unbedingt notwendig. Alternativ genügt die Nummer des Personalausweises (nicht die Nummer des Reisepasses).

Wir halten fest:
Das Verfahren bei der ZUS ist recht bürokratisch. Für das Ausfüllen der polnischen Formulare ist deren deutsche Übersetzungen oder jedenfalls Grundkenntnisse der polnischen Sprache von Nöten. Die überlange Bearbeitungsdauer bei der ZUS von mehreren Wochen, zum Teil Monaten, macht das Verfahren nicht einfacher. Vielfach bieten Landwirtschaftliche Buchstellen und Steuerberater Ausfüllhilfen oder übernehmen die Meldung zur ZUS ganz.


 

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