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Steuer-Tipp

Ab 1. Juli 2012: 19 % Umsatzsteuer für Pferde

Ab Juli 2012 wird der Umsatzsteuersatz für den Verkauf von Pferden, ausgenommen Wildpferde, von derzeit 7 % auf 19 % erhöht. Diese Änderung geht zurück auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Ausnahmen für Pferde, die in der Forstwirtschaft (Rückepferde) eingesetzt oder zu Schlachtzwecken verkauft werden, sind nicht vorgesehen.

Nicht von der Steuererhöhung betroffen sind pauschalierende Land- und Forstwirte, die als Züchter Pferde veräußern. Hier bleibt es beim pauschalen Steuersatz von 10,7 %. Ebenfalls keine Änderung ergibt sich in den Fällen, in denen Privatleute oder Kleinunternehmer (Umsatz bis 17.500 Euro/Jahr) ein Pferd veräußern. In diesem Fall darf gar keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  
Stand: April 2012

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