Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > index.php > index.php > index.php > Dezember 2012

Steuer-Tipp

Mini- und Midijobs

Ab dem 01.01.2013 dürfen Minijobber bis zu 450 € monatlich verdienen. Dies wirkt sich auch auf Midijobber aus, die dann bis zu 850 € erhalten dürfen.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung, unterliegen Minijobber zukünftig generell der Rentenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jeder Minijobber, der wie bisher netto = brutto verdienen möchte, schriftlich die Versicherungsfreiheit beantragen muss. Ansonsten sind Sie als Arbeitgeber zukünftig verpflichtet, 3,9 % des Arbeitsentgeltes einzubehalten und an die Knappschaft abzuführen. Entsprechendes gilt bei Minijobs in Privathaushalten.

Wichtig:
Für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse wird ein zweijähriger Bestandsschutz eingeführt, d. h. für Sie und Ihre Arbeitnehmer bleibt zunächst alles beim Alten. Der Bestandsschutz entfällt jedoch, wenn Sie das Entgelt auf die neuen Grenzen anheben.
Auch wenn nur bei einer Gehaltsanpassung gehandelt werden muss, sollte in jedem Einzelfall geprüft werden, ob eine freiwillige Anpassung sinnvoll sein kann. Ist Ihr Arbeitnehmer auch bei einem Minijob genügend abgesichert oder benötigt er den Versicherungsschutz? Gerade bei Beiträgen zur Rentenversicherung erwirken Arbeitnehmer nicht nur Ansprüche auf spätere Rentenzahlungen, sondern auch auf die weiteren Leistungen der Rentenversicherung. Möchten Arbeitnehmer auf den Bestandsschutz verzichten, ist von diesen ein schriftlicher Antrag notwendig, der nur für die Zukunft gilt.


Stand: November 2012

powered by webEdition CMS