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Steuer-Tipp

Neue Einteilung in Größenklassen für die Betriebsprüfung

Die Finanzverwaltung hat eine Anpassung der Größenklassen für die Betriebsprüfung ab dem 1. Januar 2013 vorgenommen.

Die für drei Jahre geltende Einordnung bestimmt die Häufigkeit von Betriebsprüfungen. So sollen „Großbetriebe“ anschlussgeprüft werden.

Betriebsart  Betriebs-
merkmale
 Groß-
betriebe (G)
Mittel-betriebe (M) Klein-betriebe (K)
Land- und forstwirt-schaftliche  Betriebe         Wirtschafts-
wert der selbstbewirt-schafteten Fläche
über €
 
230.000

(210.000)

 105.000

(100.000)

47.000

(44.000)
  oder steuerlicher Gewinn über € 125.000

(116.000)
65.000

(60.000)
36.000

(34.000)

Die Werte in Klammern gelten für den Prüfungszeitraum
seit 01.01.2010.
  
Stand: Juli 2012

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