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Steuer-Tipp

Urteil zur Erbschaftsteuer kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat angekündigt, sich am 8. Juli 2014 in einer mündlichen Verhandlung mit der Frage zu befassen, ob das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz verfassungsgemäß ist. Die endgültige Entscheidung wird wahrscheinlich in der zweiten Jahreshälfte vorliegen.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs. Dieser hatte erhebliche Bedenken hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes angemahnt, weil betriebliches Vermögen wesentlich günstiger oder teilweise gar nicht besteuert wird im Verhältnis zum Privatvermögen. Das Bundesverfassungsgericht hatte viele Einzelfragen an die Finanzverwaltung, die nunmehr in der mündlichen Verhandlung erörtert werden sollen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es natürlich noch zu früh, über den Ausgang des Gerichtsverfahrens zu  spekulieren. Egal wie es ausfällt, bedeutet dies aber nicht, dass sofort oder rückwirkend neue Regeln gelten. Wahrscheinlich werden die Verfassungsrichter bei einem Verfassungsverstoß dem Bundestag eine Frist setzen, bis zu der eine Neuregelung vorzulegen ist. Aus den Erfahrungen der Vergangenheit wird dies regelmäßig ein Zeitraum von einem guten Jahr sein, sodass sich voraussichtlich erst ab 2016 oder 2017 Änderungen ergeben.
Für anstehende Übertragungen innerhalb der Familie bedeutet dies unverändert, diese Fragen jetzt zu diskutieren und zu besprechen, um für mögliche Verschlechterungen frühzeitig gewappnet zu sein.
                                                                                           
Stand: Juni 2014

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