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Steuer-Tipp

Stromsteuererstattungsantrag 2013 nicht vergessen

Bis zum 31.12.2014 können Landwirte und Gärtner, deren betrieblicher Stromverbrauch im Vorjahr, also im Verbrauchsjahr 2013, mehr als 48.800 kWh betragen hat, einen ermäßigten Steuersatz für Strom in Anspruch nehmen. Dieser beträgt 25 % des regulären Stromsteuersatzes. Voraussetzung für die Erstattung ist ein fristgerechter Erstattungsantrag gegenüber Ihrem zuständigen Hauptzollamt, der nur bis zum 31.12.2014 für das Verbrauchsjahr 2013 gestellt werden kann

Stand: Dezember 2014

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