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Steuer-Tipp

IBAN für Lastschriften und Überweisungen nutzen

Der bargeldlose Zahlungsverkehr muss spätestens ab August 2014 mit IBAN erfolgen. Lastschriften und Überweisungen in Europa werden dann ab dem Stichtag endgültig auf die neuen Kontonummern umgestellt.

Mit dem neuen Zahlungssystem werden die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern, die sog. IBAN, ersetzt. Diese bestehen aus 22 Stellen. Für deutsche Bank- und Sparkassenkunden beginnt die IBAN mit DE, es folgen zwei neue Ziffern, dann die altbekannte Bankleitzahl und die Kontonummer. Ab dem 1. August 2014 dürfen Kreditinstitute Lastschriften und Überweisungen von Firmen und Vereinen in Euro nur noch unter Verwendung von IBAN ausführen. Verbraucher können aber noch bis 2016 ihre herkömmliche Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.

Stand: August 2014

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