Ersatz für degressive AfA?
Die degressive AfA ist zum Jahresende 2007 ausgelaufen. Wurde bspw. ein Schlepper bis zum 31.12.2007 angeschafft, kann die degressive AfA von max. 30 % noch beansprucht werden.
Als Ersatz für die degressive AfA kommt bei Anschaffungen nach dem 31.12.2007 die sog. Leistungs-AfA in Betracht. Sie ist vor allem interessant bei einer sehr guten Ausnutzung der Maschinen wie bspw. bei Lohnunternehmen.
Dazu ein Beispiel:
Ein Schlepper ist für 50.000,- € netto, d. h. ohne Umsatzsteuer, in 2008 angeschafft worden. Die lineare AfA würde bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren 12 % betragen, das sind 6.000,- € jährlich. Es wird in dieser Zeit mit einer voraussichtlichen Gesamtleistung von 5.000 Betriebsstunden gerechnet. Die Leistungs-AfA stellt sich wie folgt dar:
Wirt- schafts- jahr |
Betriebs- stunden |
AfA | |
1. | 1.000 h | 1/5 von 50.000€ | = 10.000€ |
2. | 1.100 h | 11/50 von 50.000€ | = 11.000€ |
3. | 800 h | 8/50 von 50.000€ | = 8.000€ |
4. | 800 h | 8/50 von 50.000€ | = 8.000€ |
5. | 600 h | 6/50 von 50.000€ | = 6.000€ |
6. | 600 h | 6/50 von 50.000€ | = 6.000€ |
7. | = 1.000€ | ||
8. | |||
= 50.000€ |
Eine Leistungs-AfA kann sich steuerlich günstiger auswirken als die bisherige degressive AfA, weil für die Leistungs-AfA keine Höchstgrenzen gelten. Die Leistungs-AfA kann übrigens neben der Sonderabschreibung von 20 % in Anspruch genommen werden.
17.12.2007