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Steuer-Tipp

Ersatz für degressive AfA?

Die degressive AfA ist zum Jahresende 2007 ausgelaufen. Wurde bspw. ein Schlepper bis zum 31.12.2007 angeschafft, kann die degressive AfA von max. 30 % noch beansprucht werden.

Als Ersatz für die degressive AfA kommt bei Anschaffungen nach dem 31.12.2007 die sog. Leistungs-AfA in Betracht. Sie ist vor allem interessant bei einer sehr guten Ausnutzung der Maschinen wie bspw. bei Lohnunternehmen.

Dazu ein Beispiel:
Ein Schlepper ist für 50.000,- € netto, d. h. ohne Umsatzsteuer, in 2008 angeschafft worden. Die lineare AfA würde bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 8 Jahren 12 % betragen, das sind 6.000,- € jährlich. Es wird in dieser Zeit mit einer voraussichtlichen Gesamtleistung von 5.000 Betriebsstunden gerechnet. Die Leistungs-AfA stellt sich wie folgt dar:

 Wirt-
schafts-
jahr
Betriebs-
stunden 
  AfA 
 1.   1.000 h  1/5 von 50.000€  = 10.000€
 2.  1.100 h 11/50 von 50.000€   = 11.000€
 3.  800 h  8/50 von 50.000€  =   8.000€
 4.  800 h  8/50 von 50.000€  =   8.000€
 5.  600 h  6/50 von 50.000€  =   6.000€
 6.  600 h  6/50 von 50.000€  =   6.000€
 7.      =   1.000€
 8.      
       = 50.000€

Eine Leistungs-AfA kann sich steuerlich günstiger auswirken als die bisherige degressive AfA, weil für die Leistungs-AfA keine Höchstgrenzen gelten. Die Leistungs-AfA kann übrigens neben der Sonderabschreibung von 20 % in Anspruch genommen werden.

17.12.2007

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