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Steuer-Tipp

Aufbewahrungsfristen: Räumen Sie Ihre Ablage!

Vorbemerkung
10 Jahre aufzubewahren sind steuerliche Bücher und Aufzeichnungen, das sind im Einzelnen:
Inventarverzeichnisse, Jahresabschlüsse, Kontoauszüge mit Belegen.
6 Jahre aufzubewahren sind empfangene Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Geschäftsbriefe und die sonstigen Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, z. B. Flächenverzeichnisse für die Betriebsprämie.

Berechnung
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht, das Inventar aufgestellt, der Jahresabschluss erstellt, der Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist. So können beispielsweise Kontoauszüge des Jahres 1997 ab dem 1. Januar 2008 vernichtet werden.

20.05.2008

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