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Steuer-Tipp

An die Stromsteuer 2007 denken

Für aktive Betriebe der Land- und Frostwirtschaft besteht die Möglichkeit, auf Antrag Strom zu einem verminderten Stromsteuersatz zu beziehen. Hierüber erteilt das Hauptzollamt einen Erlaubnisschein.

Die beim Stromversorger vorgelegte Erlaubnis bewirkt, dass der Betrieb Strom dadurch billiger geliefert wird. Damit erhält er jedoch "zu viel" Strom steuerbegünstigt, da grundsätzlich die sog. Sockelverbrauchsmenge von 25 MWh nicht zum verminderten Stromsteuersatz bezogen werden darf.

Die Stromsteuer ist eine Selbstveranlagungssteuer. Landwirte müssen eine Steueranmeldung abgeben und die Stromsteuer für den Sockelverbrauch nachentrichten. Tun sie das nicht, droht ein Bußgeld. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung fallen Säumniszuschläge an.

Wichtig: Es sind drei Fristen zu beachten:

Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit: 31. März 2008
Anmeldung der Sockelverbrauchsmenge: 31. Mai 2008
Zahlungstermin für die Stromsteuer: 25. Juni 2008

Geben Sie bei der Überweisung bzw. bei der Scheckzahlung das Registrierkennzeichen des Erlaubnisscheins an, damit das Hauptzollamt den Geldeingang richtig zuordnen kann.

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