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Steuer-Tipp

Auch 2009 an die Offenlegung des Jahresabschlusses denken

Die Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und bestimmte Personengesellschaften wie GmbH & Co. KGs müssen im elektronischen Handelsregister offengelegt werden. Dies betrifft alle Jahresabschlüsse seit 2006.

Nunmehr lief zum Jahreswechsel die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2007 ab. Bis zum 31.12.2008 mussten im elektronischen Handelsregister die Abschlüsse der GmbH und auch einer GmbH & Co. KG auf elektronischem Wege übermittelt werden.

05.01.2009

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