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Steuer-Tipp

Krankengeld – auch bei freiwillig Versicherten bei der Steuer zu berücksichtigen

Mit Urteil vom 26.11.2008 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass auch bei einem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten, das Krankengeld bei der Ermittlung der Steuer steuererhöhend im sog. Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen ist, obwohl dies für das Krankengeld aus einer privaten Krankenversicherung nicht gilt.
 
Im zu entscheidenden Fall bezog ein Selbständiger Krankengeld aus der IKK, weil er dort entsprechend freiwillig versichert war.

Begründet wurde die steuererhöhende Berücksichtigung damit, dass der Status als freiwillig Versicherter nichts daran ändert, dass das Krankengeld aus dem System der Sozialversicherung bezogen wird, wie bei einem Pflichtversicherten.
Die Entscheidung des Gesetzgebers, Lohn- und Einkommensersatzleistungen steuererhöhend zu berücksichtigen, sei nicht zu beanstanden, so dass auch der freiwillig Versicherte sich die Berücksichtigung von Krankengeld gefallen lassen müsse. Dass ggf. zuvor erhöhte Beiträge für die Gewährung von Krankengeld zu zahlen sind, steht dieser Beurteilung laut BFH nicht entgegen.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich and die BSB-GmbH –Landw. Buchstelle-. Wir beraten Sie gern.

31.03.2009

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