Verbesserte Agrardieselvergütung schon ab 2008
Befristet für 2008 und 2009 wurde die Agrardieselvergütung verbessert. Der Selbstbehalt von 350 € ist entfallen und die Vergütung ist nicht mehr auf 10.000 l Diesel beschränkt.
Die Antragsfrist ist einmalig für 2008 bis zum 31.12.2009 verlängert worden.
Die Änderung für 2008 greift in das laufende Antragsverfahren ein, dafür ist Folgendes zu beachten:
- Wurde bereits ein Antrag abgegeben, erfolgt die Berücksichtigung der Änderungen und ggf. eine Nachzahlung automatisch. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich.
- Wurde noch kein Antrag gestellt, sind die bisherigen Antragsvordrucke weiter zu verwenden. Bei der Selbstberechnung sind der vorgedruckte Selbstbehalt und die 10.000 l-Grenze außer Acht zu lassen. Werden sie versehentlich doch berücksichtigt (oder automatisch beim Online-Antrag), soll trotzdem die korrekte Auszahlung erfolgen.