Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2009 > Februar 2009

Steuer-Tipp

Umweltprämie (auch Abwrackprämie) zur Förderung des Absatzes von neuen Personenwagen

Die Bundesregierung fördert mit der Umweltprämie die Verschrottung alter und den Erwerb neuer PKW mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500,- Euro. Dafür stehen Mittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Es gilt das „Windhundverfahren“, wonach die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend ist.

Anspruchsberechtigt sind alle Privatpersonen beim Erwerb von Neufahrzeugen und Jahreswagen. Begünstigt sind auch Leasingfahrzeuge.

Anträge zur Gewährung der Umweltprämie werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Das Antragsformular kann von der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) oder des BMWi (www.bmwi.de/go/umweltpraemie) heruntergeladen oder dort schriftlich anfordert werden.

02.02.2009

powered by webEdition CMS