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Steuer-Tipp

Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Ab dem 01.01.2009 sind Werbungskosten aus Kapitalvermögen grundsätzlich nur noch pauschal in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 801,00 € / 1.602,00 € (Ledige/Verheiratete) zu berücksichtigen. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres geleistet werden, gilt der sog. 10-Tage-Zeitraum. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen des Jahres 2008 wird in der OFD-Verfügung der OFD Rheinland vom 16.06.2009 der 10-Tage-Zeitraum bis zum 31.01.2009 verlängert, damit die Aufwendungen, wie beispielsweise Depotgebühren, die erst im Januar abgerechnet werden, noch dem Veranlagungszeitraum 2008 zugeordnet werden können.

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