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Steuer-Tipp

Streiflicht Kindergeld - Kindergeld bei Au-pair Aufenthalt

Eine Au-pair-Tätigkeit im Ausland kann wegen der damit verbundenen, allen Berufen förderlichen Sprachausbildung als Berufsausbildung angesehen werden.
Damit Kindergeld tatsächlich gewährt wird, müssen aber noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein.

Entweder wird ein Auslandssprachaufenthalt in der Ausbildungsordnung oder Studienordnung für den angestrebten Beruf vorgeschrieben, zumindest empfohlen, oder der Aufenthalt wird von einem theoretisch-systematischen, also pädagogisch und didaktisch durchdachten Sprachunterricht begleitet.
Der Umfang und die Art dieses Sprachunterrichtes sind noch nicht abschließend geklärt:

Ob weniger als zehn Stunden reine Unterrichtszeit ohne Vor- und Nachbereitung ausreichen oder sogar Sprachkurse ausreichen, die auf die Einbürgerung in dem jeweiligen (Aus-)Land abzielen, als Ausbildung für eine Tätigkeit in Deutschland anzuerkennen sein werden, muss allerdings noch der Bundesfinanzhof entscheiden. Ein diesbzgl. Verfahren gibt es bereits, so dass vergleichbare Fälle, in denen die Familienkassen die Gewährung von Kindergeld ablehnen, offen gehalten werden sollten.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich and die BSB-GmbH –Landw. Buchstelle-. Wir beraten Sie gern.

03.03.2009

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