Regierung plant Steuerentlastung
Wie in dem Koalitionsvertrag vereinbart, liegt jetzt ein Entwurf eines „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ vor.
Das Gesetz soll zum 01.01.2010 in Kraft treten. Neben Entlastungen bei der Erbschaft- und Gewerbesteuer sind folgende Entlastungen vorgesehen:
- Der Kinderfreibetrag soll von 6.024 € auf 7.008 € angehoben werden.
- Das Kindergeld soll um 20 € je Kind auf dann 184 € (für das erste und zweite Kind), 190 € (für das dritte Kind) sowie 215 € (ab dem vierten Kind) erhöht werden.
- Für geringwertige Wirtschaftsgüter soll wahlweise die Sofortabschreibung bis 410 € (ohne Mehrwertsteuer) wieder eingeführt werden.
- Im Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauernhof“ und bei der Vermietung von Ferienwohnungen ist vorgesehen, den Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen, d. h. für kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen ab dem 01.01.2010 von 19 % auf 7 % abzusenken.
Dazu ein Beispiel:
Der landwirtschaftliche Betrieb vermietet in der Hauptsaison eine Ferienwohnung für 70 € pro Nacht an 30 Tagen, so dass er in der Hauptsaison monatlich 2.100 € (30 x 70 €) vereinnahmt.
Die Vermietung einer Ferienwohnung ist nach geltendem Recht mehrwertsteuerpflichtig. Ist der Vermieter kein Kleinunternehmer (Umsätze bis 17.500 €/Jahr), müsste er aus dem Umsatz von 2.100 € 19 % herausrechnen, das sind rd. 335 €, die er an das Finanzamt abzuführen hätte. Wird das Gesetz wie geplant verabschiedet, wären aus dem Umsatz nur noch 7 % herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen. Im Beispielsfall würde die Steuerbelastung auf rd. 137 € fallen.