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Steuer-Tipp

Regierung plant Steuerentlastung

Wie in dem Koalitionsvertrag vereinbart, liegt jetzt ein Entwurf eines „Wachstumsbeschleunigungsgesetzes“ vor.

Das Gesetz soll zum 01.01.2010 in Kraft treten. Neben Entlastungen bei der Erbschaft- und Gewerbesteuer sind folgende Entlastungen vorgesehen:

Dazu ein Beispiel:
Der landwirtschaftliche Betrieb vermietet in der Hauptsaison eine Ferienwohnung für 70 € pro Nacht an 30 Tagen, so dass er in der Hauptsaison monatlich 2.100 € (30 x 70 €) vereinnahmt.

Die Vermietung einer Ferienwohnung ist nach geltendem Recht mehrwertsteuerpflichtig. Ist der Vermieter kein Kleinunternehmer (Umsätze bis 17.500 €/Jahr), müsste er aus dem Umsatz von 2.100 € 19 % herausrechnen, das sind rd. 335 €, die er an das Finanzamt abzuführen hätte. Wird das Gesetz wie geplant verabschiedet, wären aus dem Umsatz nur noch 7 % herauszurechnen und an das Finanzamt abzuführen. Im Beispielsfall würde die Steuerbelastung auf rd. 137 € fallen.

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