Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2004 > März 2004

Steuer-Tipp

Abzug eines Disagios als Werbungskosten (03/2004)


Wird bei der Finanzierung eines Mietobjektes die Zahlung eines sog. Disagios (Damnum) an die Bank oder Sparkasse vereinbart, können diese Kosten in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Zahlungen die marktüblichen Beträge nicht überschreiten.

Die Finanzverwaltung wird die steuerliche Anerkennung eines Disagios erschweren. Für alle Darlehensverträge, die nach dem 31. Dezember 2003 abgeschlossen werden, beträgt die steuerunschädliche Grenze für ein Disagio bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren 5 % (früher 10 %). Der über die marktüblichen Beträge hinausgehende Teil wird als Zinsvorauszahlung betrachtet und auf die Laufzeit des Darlehens verteilt berücksichtigt. Diese Regelung gilt sowohl für Käufer, Bauherren als auch für Zeichner von geschlossenen Immobilienfonds.
 

powered by webEdition CMS