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Steuer-Tipp

Aufwendungen für einen privat angeschafften Personalcomputer (PC) anteilig als Werbungskosten absetzbar (05/2004)

Ein privat angeschaffter und in der Wohnung aufgestellter PC, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, ist steuerlich absetzbar. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie 10 % nicht übersteigt (BFH-Urteil vom 19.02.2004).

Im Einzelfall ist bei einer gemischten Nutzung eines PCs der Umfang der beruflichen Nutzung festzustellen. Lässt sich der konkrete Umfang der beruflichen Nutzung nicht näher bestimmen, muss das Verhältnis der beruflichen und der privaten Nutzung des Heim-PC geschätzt werden. In diesen Fällen können 50 % der PC-Kosten abgesetzt werden. Außerdem hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Monitor, Drucker oder Scanner nicht sofort in voller Höhe absetzbar sind, sondern zusammen mit dem Heim-PC über mehrere Jahre abzuschreiben sind.

Die Entscheidung betrifft nicht die Personalcomputer, die im landwirtschaftlichen Betrieb als Fütterungs-PC oder im Büro des Landwirts eingesetzt werden. In der Regel werden diese PC nicht privat genutzt, so dass auch weiterhin die Kosten in voller Höhe betrieblich absetzbar sind.

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