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Steuer-Tipp

Ende 2004 droht erneut die Abschaffung der Eigenheimzulage (09/2004)

Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" will die Bundesregierung den Abbau von steuerlichen Subventionen und Ausnahmetatbeständen fortsetzen. Die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel sollen für die Stärkung von Forschung und Innovation eingesetzt werden.

Landwirte, die vor dem 1. Januar 2005 mit der Herstellung beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2005 den notariellen Kaufvertrag abschließen,  behalten jedoch in jedem Fall ihren Anspruch auf Eigenheimzulage, d. h. für sie gelten noch die bisherigen Regelungen über den gesamten Förderungszeitraum von acht Jahren.

Das geplante Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Ob der Bundesrat zustimmt, bleibt abzuwarten. Durch einen Bauantrag noch im Jahr 2004 können Sie die alte Rechtslage für sich sichern!
 

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