Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2004 > Oktober 2004

Steuer-Tipp

Chance für Steuersünder (10/2004)

Steuersünder brauchen keine Bestrafung zu befürchten, wenn sie in einer strafbefreienden Erklärung ihr Schwarzgeldvermögen und die Erträge daraus rechtzeitig bis zum 31. Dezember 2004 bzw. 31. März 2005 dem Finanzamt offenbaren. Dieses regelt das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG).

Die Vorteile der Steueramnestie liegen auf der Hand: Das bisherige Schwarzgeld kann wieder ganz legal investiert werden; eine Strafverfolgung der Steuerhinterziehung (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) findet nicht mehr statt. Auch ist die nachzuzahlende Steuer in vielen Fällen wesentlich geringer, als bei der auch bisher möglichen Selbstanzeige.

Folgende Aspekte zur Anwendung des StraBEG sind von besonderer Bedeutung:

- die strafbefreiende Erklärung ist möglich für vor dem 18.10.2003 begangene Steuerhinterziehungen der Jahre 1993 bis 2002,

- bei Erklärung vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2004 beträgt der Steuersatz 25 %,

- ab dem 1. Januar 2005 bis zum 31. März 2005 beträgt der Steuersatz 35 %,

- nach dem 31. März 2005 ist keine strafbefreiende Erklärung nach dem StraBEG mehr möglich.

- Strafbefreiung setzt voraus, dass eine strafbefreiende Erklärung abgegeben wird und die Steuerzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Abgabe beim Finanzamt eingeht, und zwar bis zum 31. Dezember 2004 in Höhe von 25 % bzw. bis zum 31. März 2005 in Höhe von 35 % der erklärten Einnahmen.

Tipp:
Da das Angebot zur Steueramnestie befristet ist, sollten sich betroffene Personen in Anbetracht der auslaufenden Frist rechtzeitig beraten lassen.


 

powered by webEdition CMS