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Steuer-Tipp

Neue Sachbezugsverordnung für 2005 (11/2004)

Besondere Schwierigkeiten bei der steuerlichen Behandlung von Sachbezügen bereitet deren Bewertung. Besonders häufig vorkommende Sachbezüge wie die freie Unterkunft, Wohnung und Verpflegung werden im Interesse einer einfachen und einheitlichen Bewertung auch bei der Besteuerung mit den Werten angesetzt, die in der Sachbezugsverordnung für Zwecke der Sozialversicherung festgesetzt sind.

Der Bundesrat hat am 15.10.2004 der Sachbezugsverordnung für 2005 zugestimmt. Der Wert der Sachbezüge wird für das kommende Jahr entsprechend der für 2005 erwarteten Steigerung des Preisindex für die privaten Konsumausgaben fortgeschrieben.

Der Wert für Verpflegung wird auf 200,30 € (2004: 197,75 €) angehoben. Für die Unterkunft in den alten Ländern beträgt der Wert 194,20 € (2004: 191,70 €).
   

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