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Steuer-Tipp

Chance der Steueramnestie läuft ab (02/2005)

Bis zum 31.03.2005 kann noch mit Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und Nachversteuerung mit einem Steuersatz von 35 % auf die bisher nicht erklärten Einnahmen Straffreiheit erlangt werden. Dadurch erlischt die hinterzogene Steuerschuld.

Das gilt für Steuerhinterziehungen der Jahre 1993 – 2002. 

Wer von der Regelung betroffen ist, sollte unbedingt kritisch prüfen, ob er sie in Anspruch nehmen sollte. Und zwar rechtzeitig: Für die Erklärung ist eine sorgfältige Aufarbeitung der Sachverhalte erforderlich, das ist in vielen Fällen sehr aufwendig. Außerdem muss bis zum 31.03.2005 nicht nur die Erklärung, sondern auch die entsprechende Zahlung beim Finanzamt eingegangen sein. Die BSB-GmbH – Landw. Buchstelle berät Sie gerne.

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