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Steuer-Tipp

Mehr Kindergeld (06/2005)

Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az. 2 BvR 167/02, dürfen volljährige Kinder eine höhere Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass den Eltern das Kindergeld und die Kinderzulage bei der Eigenheimförderung verloren gehen.

Das Kindergeld beträgt zurzeit 154,- € je Kind. Für das vierte Kind und jedes weitere Kind gibt es 179,- € im Monat. Für volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden, gibt es das Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres aber nur dann, wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grenzbetrag von aktuell 7.680,- € (2002 und 2003: 7.188,- €) nicht überschreiten. Grundlage der Berechnung ist jetzt das Nettogehalt der Kinder abzüglich des Arbeitnehmer-Pauschbetrages bzw. der nachgewiesenen Werbungskosten. Kindergeldanträge können unter Umständen auch rückwirkend bis zum Kalenderjahr 2001 gestellt werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist dem Vernehmen nach dabei, ihre Verwaltungsanweisung zur Einkommensberechnung zu überarbeiten. Wir empfehlen, Anträge auf Kindergeld in 4 – 6 Wochen bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

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