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Steuer-Tipp

Ist die Grundsteuer verfassungswidrig? (12/2005)

Im Jahr 2005 sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig geworden, mit denen die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer angefochten wird. Wenngleich die Erfolgsaussichten der Verfahren eher als mäßig beurteilt werden, ist es zumindest möglich, dass die Grundsteuer auch rückwirkend als verfassungswidrig erklärt wird.

Davon würde nur profitieren können, wer seine Grundsteuerfestsetzungen „offen" hält. Das kann z. B. geschehen durch Einspruch gegen einen neuen Grundsteuermessbescheid bzw. mit einem Antrag auf Aufhebung des vorhandenen Grundsteuermessbescheides und Einspruch gegen die Ablehnung dieses Antrages. Wenn man auf die anhängigen Verfahren verweist, kann das Verfahren i.d.R. bis zu deren Entscheidung ruhen.

Anh. Verfassungsbeschwerde BverfG Az.: 1 BvR 1644/05, Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG Az.: 10 B 45/05, Anh. Klage FG Düsseldorf Az.: 25 K 2643/05
 

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