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Steuer-Tipp

Pflicht zur elektronischen Abgabe von USt-Voranmeldungen (05/2005)

und Lohnsteueranmeldungen bis Mai 2005 ausgesetzt.
Aufgrund einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums, können Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen bis einschließlich Mai 2005 auch wieder in Papierform abgegeben werden. Sanktionen wie Schätzungen, Verspätungszuschläge und Zwangsgelder sind damit unzulässig.

Soweit Anträge, mit denen der Verzicht auf eine elektronische Übermittlung der Steueranmeldungen begehrt wird, abgelehnt worden sind, sind diese Fälle wieder aufzugreifen und den Anträgen ist zu entsprechen.

Ab dem Voranmeldungszeitraum Juni 2005 sind Voranmeldungen wieder zwingend in elektronischer Form fristgerecht abzugeben. Nur in Härtefällen kann hiervon auf Antrag abgesehen werden.

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