Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2005 > November 2005

Steuer-Tipp

Anzeigepflicht der Banken und Sparkassen (11/2005)


Banken und Sparkassen sind gesetzlich verpflichtet, dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt alle Konten und Depots zu melden, sobald sie vom Tode eines Kunden erfahren haben. Diese Anzeige konnte bislang unterbleiben, wenn das Vermögen beim jeweiligen Kreditinstitut nicht mehr als 1.200 € betragen hat. Aktuell hat der Bundesrat einer Gesetzesänderung zugestimmt, wonach für Todesfälle ab dem 01.01.2006 die Bagatellgrenze auf 2.500 € angehoben wird.

powered by webEdition CMS