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Steuer-Tipp

Sparen bei den Stromkosten (04/2005)

Für landwirtschaftliche Betriebe besteht die Möglichkeit, Strom zu einem verminderten Stromsteuersatz zu beziehen.

Hierfür muss beim jeweiligen Hauptzollamt zunächst ein sog. Erlaubnisschein beantragt werden und ein Nachweis darüber geführt werden, dass der betriebliche Verbrauch 25 MWh (25.000 kWh), sog. Sockelverbrauchsmenge, übersteigt.

Auf Grund dieses Erlaubnisscheins, der dem jeweiligen Stromversorger immer im Original vorgelegt werden muss, stellt dieser nur noch den verminderten Stromsteuersatz in Rechnung.

Da aber den landwirtschaftlichen Unternehmern im Ergebnis nur der über die Sockelverbrauchsmenge hinaus betrieblich verbrauchte Strom zum verminderten Satz bereitgestellt werden darf, müssen diese den sog. Sockelbetrag nachversteuern.

Hierfür hat der Landwirt als Unternehmer eine Anmeldung an das Hauptzollamt abzugeben.

Die Frist hierfür läuft für das Jahr 2004 am 31.05.2005 ab. Die Zahlung des nachzuversteuernden Betrages von 205,00 Euro muss bis zum 25.06.2005 entrichtet sein.

Zuvor sollte jedoch immer ein Blick auf die Rechnungen für das Jahr 2004 geworfen werden, denn wenn der Verbrauch unter 25 MWh liegt, gibt es weitere Besonderheiten.

Die Vordrucke für diese Anmeldung werden den Landwirten, die bereits einen Erlaubnisschein haben, vom Hauptzollamt zugesandt.

Auch für Landwirte, die hauptsächlich ihren Betrieb mit Erdgas betreiben, gibt es Möglichkeiten der Begünstigung.

Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.


 

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