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Steuer-Tipp

Keine Eigenheimzulage in 2006 (01/2006)

Die Eigenheimzulage wird für Neufälle ab dem Jahr 2006 abgeschafft.

Die Eigenheimzulage wird letztmalig für den Kauf oder Neubau von selbst genutztem Wohnungseigentum gewährt, wenn bis zum 31. Dezember 2005 der notarielle Kaufvertrag
unterschrieben oder der Bauantrag gestellt wurde. Bei Verlängerung eines früheren Bauantrages gilt ebenfalls noch die alte Rechtslage. Die Eigenheimzulage soll nach ihrer
Abschaffung nicht mehr auf ein Folgeobjekt, bspw. beim berufsbedingten Verkauf des bisherigen Hauses und Neuerwerb am neuen Wohnort übertragen werden können.
 

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