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Steuer-Tipp

Erbschaftsteuer-Reform wird offenbar vertagt (09/06)

Die derzeitigen Reformpläne der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer sind für Land- und Forstwirte wenig erfreulich. Mittlerweile liegt ein erster Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge vor. Nach Medienberichten hat die Bundesregierung die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zunächst vertagt. Ursprünglich war geplant, zum Jahresbeginn 2007 das neue Erbschaftsteuerrecht in Kraft zu setzen.

Die Eckpunkte der Reform sehen vor, die Erbschaftsteuer bei der Hofübergabe/Erbgang von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei Fortführung des Betriebes zu stunden und für jedes Jahr der Fortführung um 1/10 erlassen zu werden und dann ganz nach 10 Jahren zu entfallen. Die Entlastung soll an den Erhalt der Arbeitplätze gebunden sein. Das gilt jedoch nur für das produktive Vermögen. Dazu gehören nicht z. B. an Dritte vermietete/verpachtete Grundstücke und Gebäude, Geldkonten, Wertpapiere oder Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 25 Prozent (sog. unproduktives Vermögen).

Nach derzeitigem Stand kann sich vor allem in folgenden Fällen für die Übergabe eine erhebliche Steuerverschärfung ergeben:

Anmerkungen d. R. v. 7.11.2006:

Das Bundeskabinett hat mittlerweile am 25.10.2006 den Gesetzentwurf mit Entschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft in die parlamentarische Beratung eingebracht.

So bleiben beispielsweise an den Hofnachfolger verpachtete Betriebe begünstigt.

Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird im Frühjahr 2007 gerechnet.

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