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Steuer-Tipp

Änderungen beim Agrardieselantrag 2005 (03/06)

Beim Agrardieselverfahren für das Verbrauchsjahr 2005 haben sich zwei wichtige Änderungen ergeben:

Dieselrechnungen oder Belege über den Dieselverbrauch von Lohnunternehmern oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe müssen nur noch eingereicht werden, wenn das Hauptzollamt sie anfordert oder zum ersten Mal ein Antrag gestellt wird. Dafür wird die vollständig ausgefüllte Belegliste zum zwingenden Bestandteil des Antrages. Die Belege müssen aber weiterhin gesammelt und für Überprüfungen 10 Jahre aufbewahrt werden. 

Der Agrardieselantrag kann seit dem 01.01.2006 auch online ausgefüllt und versandt werden. Das elektronische Formular dazu finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung www.zoll.de. Nach fertiger Datenerfassung und -versendung muss jedoch ein Kurzantrag ausgedruckt und unterschrieben an das zuständige Hauptzollamt geschickt werden. 

Wichtig: Die Fristwahrung bis zum 30.09.2006 erfolgt mit dem Eingang dieses Kurzantrages beim zuständigen Hauptzollamt.

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