Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2006 > Juli 2006

Steuer-Tipp

Neue Steuergesetze verabschiedet (07/06)

Wie wirkt sich der Pkw ab dem Wirtschaftsjahr 2006/07 aus?
Die 1 %-Regelung für die Besteuerung der Pkw-Privatnutzung ist nur noch für Pkw anzuwenden, die zu mehr als 50 % im Betrieb verwendet werden. Das gilt ab dem Wirtschaftsjahr  WJ 2006/07.


Beträgt die betriebliche Nutzung weniger als 50 %, sind die Pkw-Kosten nach den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen aufzuteilen. Das kann unter Umständen günstiger sein, als die 1 %-Regelung.

Beispiel 1:

Landwirt Feldmann hat einen Pkw im Betriebsvermögen, den er im Juli 2005 neu für 34.800 € (Bruttolistenpreis) gekauft hat. Die laufenden Kosten betragen 3.000 € im Jahr. In der Betriebsprüfung nimmt der Prüfer einen betrieblichen Nutzungsanteil von 40 % - also 60 % privat an.    

Privatanteil WJ 2005/2006: 34.800 € x 1 % x 12 = 4.176 €

Privatanteil WJ 2006/2007: Kosten
(lfd. Kosten 3.000 € + Abschreibung 30.000 € / 6 Jahre = 5.000 €)  8.000 € x 60 % Privatnutzung = 4.800 €

Beispiel 2:

Landwirt Justus hat das gleiche Auto für 18.000 € gebraucht gekauft, Bruttolistenpreis, Nutzungsanteile und laufende Kosten wie im Beispiel 1.        

Privatanteil WJ 2005/2006: 34.800 € x 1 % x 12 = 4.176 €

Privatanteil WJ 2006/2007: Kosten
(lfd. Kosten 3.000 € + Abschreibung 18.000 € / 6 Jahre = 3.000 €) 6.000 € x 60 % Privatnutzung = 3.600 €


Ergebnis: Landwirt Feldmann fährt mit der neuen Regelung ungünstiger: Er wird versuchen, dem Betriebsprüfer einen Nutzungsanteil von über 50 % nachzuweisen, um die 1 %-Regelung weiter anwenden zu können. Landwirt Justus geht es hingegen mit der neuen Regelung besser.
 

powered by webEdition CMS