Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2006 > Februar 2006

Steuer-Tipp

Freistellungsaufträge auch im elektronischen Verfahren (02/2006)

Jeder Freistellungsauftrag für den Sparerfreibetrag von derzeit 1.370,00 /2.740,00 € (Ledige/Verheiratete) zuzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag von 51,00 / 102,00 € muss auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt werden. Dieser Vordruck ist zu unterschreiben; bei Ehegatten von beiden Ehepartnern.

Neu ist nach einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen, dass der Freistellungsauftrag auch per Telefax erteilt werden kann. Daneben ist die Erteilung im elektronischen Verfahren zulässig. In diesem Fall muss die Unterschrift durch eine elektronische Authentifizierung des Kunden, z. B. in Form des banküblich gesicherten PIN/TAN-Verfahrens ersetzt werden. Hierbei wird zur Identifikation die persönliche Identifikationsnummer (PIN) verwendet und die Unterschrift durch Eingabe der Transaktionsnummer (TAN) ersetzt.

Die Änderung der Freistellungsaufträge wird zum Jahreswechsel 2007 notwendig, wenn dann der Sparerfreibetrag nach den Plänen der Bundesregierung auf 750,00 / 1.500,00 € abgesenkt wird.

powered by webEdition CMS