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Steuer-Tipp

Reinigungskosten für typische Berufskleidung (08/06)

Zu den steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben gehören auch die Kosten für die Reinigung typischer Berufskleidung in der häuslichen Waschmaschine. Um typische Berufskleidung handelt es sich u. a. auch dann, wenn durch ihre Schutzfunktion wie bei Schutzanzügen und Arbeitsschuhen ihre berufliche Verwendungsbestimmung zum Ausdruck kommt (Urteil FG Baden-Württemberg vom 13.11.2005, Az: 3 K 202/04).

Nichts anderes dürfte für die Arbeitskleidung im landwirtschaftlichen Betrieb gelten. Allerdings sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Aufwendungen für bürgerliche Kleidung wie Socken, T-Shirts und Unterwäsche einschl. ihrer Reinigung nicht steuerlich abziehbar auch wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung benutzt wird.

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