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Steuer-Tipp

Minijobs werden teurer (06/06)

Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte wird ab dem 1. Juli 2006 von derzeit 25 % auf 30 % angehoben. Der Pauschalbeitrag, der vom Arbeitgeber für einen geringfügig Beschäftigten zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten ist, steigt dabei anteilig von jetzt 11 % auf 13 % und der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung von 12 % auf 15 %. Durch die Erhöhung der Pauschalabgaben für Minijobs auf 30 % werden diese sicherlich an Attraktivität verlieren.

Unverändert bleibt der pauschale Beitragssatz von Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren bei der Knappschaft angemeldet werden müssen. Für diese Arbeitskräfte sind weiterhin 12 % an Pauschalabgaben abzuführen.

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