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Steuer-Tipp

Ansparrücklage für Tiere des Anlagevermögens ohne Schlachtwert (10/06)

Ansparrücklagen zur Gewinnglättung können für alle zukünftigen Anschaffungen, aber auch für selbst hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gebildet werden. Neben Maschinen, Inventar und Aufstallung, also auch für alle Wirtschaftsgüter, die nicht zum sofortigen Verkauf bestimmt sind. Hierunter fallen z. B. auch die geplanten Anschaffungs- bzw. Aufzuchtkosten für Milchkühe und Zuchtsauen. Für Tiere des Anlagevermögens hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, in einem Urteil (Az. IV R 26/05), dass die BSB-GmbH – Landw. Buchstelle – aus Münster unterstützt hatte, entschieden, dass der Schlachtwert entgegen der Ansicht des Finanzamtes bei der Bildung der höchstmöglichen Ansparrücklage nicht berücksichtigt werden muss.

Folglich können z. B. bei einem Milchviehbetrieb, der jährlich rd. 20 Kühe aufzieht, Ansparrücklagen im Wert von 12.800,00 € gebildet werden (20 Kühe x 2 Jahre x 800,00 € x 40 % Rücklage). Bei einem Schweinezuchtbetrieb mit jährlich 70 aufgezogenen Zuchtsauen ergibt sich eine höchstmögliche Ansparrücklage von 11.760,00 € (70 Sauen x 2 Jahre x 210,00 € x 40 % Ansparrücklage).

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