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Steuer-Tipp

Neue Steuergesetze verabschiedet (04/06)

Der Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung verabschiedet. Die degressive AfA, d. h. die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen für bewegliche Wirtschaftsgüter wird auf 30 % und maximal das dreifache der linearen Abschreibung für 2 Jahre befristet angehoben. Begünstigt sind alle Wirtschaftsgüter, d. h. Betriebsvorrichtungen wie Silos, Aufstallung, Fütterungsanlagen und Spaltenböden, Landmaschinen oder betriebliche PKW die nach dem 31. Dezember 2005 und vor dem 1. Januar 2008 angeschafft oder hergestellt worden sind.

Dazu ein Beispiel:

Ein Schlepper für 60.000,- € zzgl. MwSt wird im März 2006 angeschafft (Wirtschaftsjahr 01.07. – 30.06.). Die Nutzungsdauer beträgt nach der amtlichen Abschreibungstabelle 8 Jahre, d. h. die lineare AfA beträgt 12 % jährlich. Die nachfolgende Tabelle zeigt (ohne Sonder-Abschreibung) welche neuen Abschreibungsmöglichkeiten es gibt.

WJ 2005/06 bisher  neu 
lineare AfA 2.400,- Euro  2.400,- Euro 
degressive AfA 4.000,- Euro  6.000,- Euro 


 

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