Abgeltungssteuer kommt 2009 (11/06)
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Reform der Unternehmensteuer in Deutschland" der Koalitionsparteien hat sich u. a. auf die Eckpunkte der Abgeltungsteuer geeinigt:
- Inländische Zahlstellen wie z. B. Banken sind verpflichtet aus Zinserträgen, Dividenden, Erträgen aus Investmentfonds und aus Zertifikatserträgen einen Steuerabzug mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % (Abgeltungssteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abzuführen.
- Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer im Grundsatz abgegolten.
- Die "Veräußerungsfrist" von derzeit einem Jahr entfällt. Die Neuregelung soll nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen (Neufälle) gelten.
- Der Sparer-Freibetrag von 750,- €/1.500,- € (Ledige/Verheiratete) und der Werbungskosten-Pauschbetrag von 51,- €/102,- € werden berücksichtigt.
- Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten z. B. aus Aktiengeschäften soll im Rahmen einer besonderen Steuerfestsetzung möglich sein.
- Steuerpflichtige können - zu ihrem Vorteil - zur Veranlagung ihrer Einkünfte aus Kapitalanlagen optieren (Veranlagungsoption).