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Steuer-Tipp

Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007 (01/2007)

Zum 1. Januar 2007 ist die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 100,00 € auf 150,00 € (einschließlich Mehrwertsteuer) angehoben worden. Bei solchen Kleinbetragsrechnungen werden geringere Anforderungen an die Mindestangaben gestellt. Es ist zwingend erforderlich, dass der konkrete Steuersatz angegeben wird. Zulässige Angaben sind bei Kleinbetragsrechnungen beispielsweise: "inkl. 19 % USt" oder "in diesem Betrag sind 19 % USt enthalten".

Die Kleinbetragsrechnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

Dagegen müssen bei Kleinbetragsrechnungen weder eine fortlaufende Nummer noch die Steuernummer oder die USt-Identifikationsnummer angegeben werden. Auch ist die Angabe des Zeitpunkts der Leistung bei Rechnungen unter 150,00 € entbehrlich.

Januar 2007

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