Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2007 > November 2007

Steuer-Tipp

Abfindung für Kleinrenten ab 2008 steuerfrei (11/07)

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sieht eine Abfindung für Kleinrenten wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von unter 50 % vor. Die Aktion soll am 1. Januar 2008 beginnen. Die Abfindung erfolgt auf Antrag der Betroffenen.

Die Abfindung ist, wie die laufende Unfallrente, steuerfrei. Legt der Betroffene allerdings den erhaltenen Abfindungsbetrag verzinslich an, erzielt er dann steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese sind bei Überschreitung des Sparerfreibetrages von z. Zt. 801,- €/1.602,- € (Ledige/Verheiratete) steuerpflichtig.


powered by webEdition CMS