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Steuer-Tipp

RWE-Angebot an alle Grundbesitzer (05/07)

Der WLV konnte im Rahmen von zähen Verhandlungen mit RWE erreichen, dass Grundbesitzern eine Entschädigung für die zusätzliche Nutzung von Stromleitungen zu Zwecken kommerzieller Telekommunikation zu zahlen ist. Im Rahmen dieser Verpflichtung vom Dezember 2006 zahlt RWE an die Grundbesitzer bei einer Nutzung von Stromleitungen für Telekommunkationszwecke 2 Euro/lfd. Meter Leitungstrasse. Voraussetzung für die Zahlung ist jedoch, dass die Grundbesitzer sich bis zum 31.03.2008 schriftlich gegenüber RWE melden und einen entsprechenden Anspruch geltend machen.

Damit Sie als Grundbesitzer diesen Anspruch nicht verlieren, empfehlen wir Ihnen, sich mit RWE in Verbindung zu setzen. Dafür hat RWE im Internet unter www.rwetransportnetzstrom.com Antragsformulare bereitgestellt.

29.03.2007

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