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Steuer-Tipp

Abzug von Spenden wird verbessert (09/07)

Spender dürfen sich freuen: Rückwirkend ab 01.01.2007 wird der steuerliche Abzug von Spenden wesentlich verbessert und erleichtert. Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" sieht folgende Änderungen vor:

1.
Der Höchstbetrag für den Spendenabzug wird auf einheitlich 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte angehoben. Bisher waren – je nach Zweck der Spende – nur 5 % oder 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte absetzbar. Neben diesem "normalen" Spendenabzug bleibt der Abzug von Spenden an Parteien und Wählervereinigungen unverändert zusätzlich bestehen.

2. 
Der vereinfachte Steuernachweis gilt künftig für Spenden bis 200 € (bisher 100 €): Als Nachweis für das Finanzamt genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank. Für Spenden über 200 € verlangt das Finanzamt als Nachweis wie bisher eine Zuwendungsbestätigung, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster vom Spendenempfänger ausgestellt werden muss.

3. 
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung wird rückwirkend zum 01.01.2007 von 1.848 € auf 2.100 € im Jahr angehoben.

Das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates, die am 21.09.2007 erfolgen soll.

29.08.2007


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