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Steuer-Tipp

Aktuelle Beitragssätze zur polnischen Sozialversicherung (08/07)

Der Beitragsatz zur polnischen Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat sich zum 1. Juli 2007 geändert.

Er wurde um 3 % auf jetzt 10 % reduziert. Dabei ist zu beachten, dass die Senkung allein dem Arbeitnehmerbeitrag gutgeschrieben wird. Das bedeutet, dass der Beitrag des Arbeitgebers weiterhin 6,5 % des Bruttogehaltes, der Beitrag des Arbeitnehmers jetzt nur noch 3,5 % des Bruttogehaltes beträgt.

Der neue Beitragssatz findet für alle ab 1. Juli 2007 ausgezahlten bzw. auf das Konto überwiesenen Löhne/Gehälter Anwendung, auch wenn es der Lohn für den Monat Juni ist.

Entscheidend ist das Zahlungs- bzw. Eingangsdatum.

Die nachfolgende Aufstellung gibt die ab dem 1. Juli 2007 geltenden Beitragssätze zur polnischen Sozialversicherung wieder. Die Änderungen bzw. Ergänzungen sind rot kenntlich gemacht.

02.07.2007


Beiträge zur Sozialversicherung in Polen (Stand 01.07.2007)

Versicherungs-
zweig
Beitrags-bemessungs-grundlage  Beitrags-satz (%) Arbeit-geber-anteil Arbeit-nehmer-anteil 
Altersrenten-
versicherung
Bruttogehalt 19,52 9,76 9,76
Erwerbsun-
fähigkeits-versicherung
Bruttogehalt 10,00 6,50 3,50
Kranken-versicherung
(Geldleistungen)
Bruttogehalt 2,45 - 2,45
Unfall-
versicherung
Bruttogehalt 1,80 1,80 -
Kranken-versicherung
(Sachleistungen)
1)
Bruttogehalt
abzgl.
AN-Anteil
9,00 - 9,00
2)
Arbeitsfonds (Leistungen bei Arbeitslosigkeit
3)
Bruttogehalt 2,45 2,45 -

1)
Der Beitrag errechnet sich nicht nach dem vollen Bruttogehalt, sondern nach einer eigenen BMG. Diese beträgt ab dem 1. Uli 2007 84,29 % des Bruttolohns (Bruttolohn abzüglich 15,71 % AN-Anteil).

2)
Der tatsächliche Anteil des AN beträgt 1,25 %, 7,75 % finanziert der Staat, - dieser Betrag ist steuermindernd

3)
Der Beitrag zum Arbeitsfonds wird auf einem gesonderten Abrechnungsbogen ermittelt.

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