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Steuer-Tipp

Droht höhere Erbschaftsteuer für landwirtschaftliche Betriebe? (02/2007)

Das Bundesverfassungsgericht hat die derzeitige Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es hat zugelassen, die weitere Anwendung des geltenden Steuerrechts bis zur gesetzlichen Neuregelung zuzulassen. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 31.12.2008 zu treffen.

Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist vor allem deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar – so weiter das Bundesverfassungsgericht –, weil es an Werte anknüpft, deren Ermittlung beispielsweise bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben einerseits und Bargeld sowie Wertpapieren andererseits unterschiedlich ist. Nach Auffassung des Gerichts müsse bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände gewährleistet sein, dass sie durchgängig mit dem Verkehrswert angesetzt werden.

Ob das in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetz zur Reform der Erbschaftsteuer unverändert beschlossen wird, ist derzeit völlig offen. Es ist davon auszugehen, dass künftig land- und forstwirtschaftliches Vermögen, und damit auch der Wohnteil und die Betriebswohnungen höher bewertet werden. Aus heutiger Sicht empfiehlt sich, kritisch zu prüfen, ob das geltende Recht nicht ausgenutzt werden soll und noch bis zur Verabschiedung eines neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes die Hofübertragung vorgenommen werden soll. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn keine oder jedenfalls keine nennenswerten Erbschaft- und Schenkungsteuerzahllasten nach geltendem Recht entstehen.

01.02.2007

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