Offenlegung der Jahresabschlüsse von GmbHs und GmbH & Co. KGs: Der Jahreswechsel naht! (12/07)
Der bevorstehende Jahreswechsel ist ein wichtiges Datum für GmbHs und GmbH & Co. KGs, die ihre Unternehmensdaten veröffentlichen müssen. Bis spätestens zum 31.12.2007 müssen sie ihre Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen.
Alle Unternehmen, die ihren Pflichten zur Offenlegung der Abschlüsse noch nicht nachgekommen sind, haben Grund sich zu sputen. Es drohen erstmals spürbare Sanktionen, wenn diese nicht erfüllt werden. Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro können festgesetzt werden.
Zum Hintergrund:
Zum 1. Januar 2007 ist das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ in Kraft getreten. Seitdem werden die Handelsregister in Deutschland nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt.
- Seit Jahresbeginn 2007 müssen die offenlegungspflichtigen Unternehmen ihre Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einreichen - und nicht wie bisher auf Papier bei den Registergerichten.
- Bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht drohen seit dem 1. Januar 2007 spürbare Sanktionen. Wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig oder unvollständig beim elektronischen Bundesanzeiger eingehen, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Für Verstöße drohen Ordnungsgelder von 2.500 bis 25.000 Euro.
Nicht geändert hat sich der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen (insbesondere die Kapitalgesellschaften und die meisten GmbH & Co. KGs). Auch der Umfang der Unterlagen, die veröffentlicht werden müssen, sind gleich geblieben.
4.12.07