Cookie Consent by FreePrivacyPolicy.com
Sie sind hier: Startseite > alte_tipps > 2007 > Juni 2007

Steuer-Tipp

Verschärfung der Geldkontrollen an Grenzen (06/07)

Ab dem 15.06.2007 müssen an den Außengrenzen der EU schärfere Bestimmungen beachtet werden. Wenn 10.000 € oder mehr Barmittel (z. B. Bargeld, Reiseschecks oder Zahlungsanweisungen) mitgeführt werden, müssen diese unaufgefordert bei den Zollbehörden schriftlich angemeldet werden. Das betrifft beispielsweise Reisen von Deutschland in die Schweiz. Grundlage hierfür ist eine Verordnung der EU.

Aber auch an den Binnengrenzen Deutschlands (z. B. zu Luxemburg) will die Bundesregierung die bestehenden Regelungen verschärfen. Vorgesehen ist in einem Gesetzesentwurf, dass auf Nachfrage des Zolls (hauptsächlich durch stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen) mitgeführtes „Bargeld oder gleichgestellte Zah-lungsmittel“ (z. B. Wertpapiere, Schecks, Wechsel, Edelmetalle und -steine) von 10.000 € und mehr je Person deklarationspflichtig sind. Bei Verstößen gegen die neuen Vorschriften droht künftig ein Bußgeld von bis zu 1.000.000 €.

29.05.2007

powered by webEdition CMS