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Steuer-Tipp

Keine Zweitwohnungsteuer für Studenten (03/2007)

Ein Student mit Hauptwohnsitz bei den Eltern, bspw. auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, muss nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz keine Zweitwohnungsteuer an seinem Studienort zahlen. Die Erhebung der Steuer für eine Nebenwohnung des Studenten verstoße gegen die Steuergerechtigkeit (Az: 6 B 11579/06).

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