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Steuer-Tipp

Steuerliche Anreize für die Nachrüstung von Diesel-Pkw (07/07)

Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-Pkw werden steuerlich in Höhe von 330 € gefördert. 

Dieser Betrag wird mit der Kfz-Steuer verrechnet. Die Steuergutschrift deckt etwa 50 % der durchschnittlichen Nachrüstungskosten. Die Förderung beginnt mit dem Tag, an dem die Voraussetzungen - durch die Meldung der Kfz-Zulassungsstellen an die Finanzämter - nachgewiesen werden.

Generell werden Nachrüstungen vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 gefördert. Für Nachrüstungen von Anfang 2006 bis zum 31.03.2007 wird die Steuerbefreiung einheitlich erst zum 01.04.2007 wirksam. Die technischen Anforderungen an die Filter sind in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt.

Nicht nachgerüstete Pkw mit Dieselmotor und erstmaliger Zulassung bis zum 31.12.2006 sowie Neufahrzeuge, die nicht den Partikelgrenzwert einhalten, werden mit dem Steuerzuschlag von 1,20 € je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vier-Jahreszeitraum April 2007 bis März 2011 belegt.

27.06.2007

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