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Steuer-Tipp

Vermieter aufgepasst! Steuerbescheinigungen für Mieter (10/07)

Auch der Mieter einer Wohnung kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beanspruchen, soweit er über die Nebenkostenabrechnung solche Aufwendungen trägt. Voraussetzung dafür ist, dass sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen entweder aus der Nebenkostenabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen wird. Entsprechendes gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften für die einzelnen Wohnungseigentümer.

Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. des Verwalters nach <diesem Muster> reicht aus. Demnächst ist mit einem geänderten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zu rechnen.

12.10.2007


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